Beihilfeverordnung
Liebe Beihilfepatienten,
die Beihilfeverordnung des Bundes ist seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angepasst worden und das Bundesministerium des Inneren hat mit seiner Pressemitteilung vom 07.02.2004 mitgeteilt:
„Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeiträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Versicherten führt.“
Das heißt, es entsteht für Sie eine Eigenbeteiligung, die je nach Verordnung mit Ihnen in einer Honorarvereinbarung vereinbart wird, um die wirklichen Kosten abdecken zu können.
Oftmals sind die Vergütungshöhen in den Verträgen mit Ihrer Versicherung zu gering gewählt worden. Daher ist es hilfreich, sich schon vor Behandlungsbeginn mit den Tarifen Ihrer Versicherung vertraut zu machen, damit Sie die zu leistenden Zuzahlungen für sich überschauen können.
Bei weiteren Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.